OGH 8 ObA 44/22m:
Eine bgld Amtsärztin (Landesbedienstete) wurde entlassen, weil sie in einer Rede auf einer „Corona-Demonstration“ vor rund 250 Zuhörern – also in ihrer Freizeit als „Privatperson“ – unter anderem erklärte, sich den Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie zu widersetzen.
Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit berechtigt, weil die Gefahr besteht, dass eine Amtsärztin ihren dienstlichen Pflichten nicht mehr nachkommt, zumal eine Amtsärztin behördliche Aufgaben zu erfüllen habe.